MPU wegen Drogen und Fahrerlaubnisentzug

Anders als bei Alkohol gibt es noch keine ganz eindeutigen Grenzwerte, ob durch die Drogeneinnahme die Fahrsicherheit gefährdet ist oder nicht. Die Feststellung bestimmter Stoffe (Cannabis, Heroin, Kokain, Amphetamine oder auch Designer-Drogen) im Blut reicht aus, sich zumindest einer Ordnungswidrigkeit strafbar zu machen. Mit Hilfe eines Drogenschnelltests kann die Polizei den Konsum vorort feststellen (über Schweiß oder Speichel). Fällt der Test positiv aus, muss sich der Fahrer einer Blutprobe unterziehen.

Die Straßenverkehrsbehörde wird in der Regel die Fahrerlaubnis bereits nach der ersten Strafauffälligkeit mit Drogenkonsum einziehen und eine MPU einfordern. Jetzt sollte bereits ein Drogenscreening und eine Verkehrs- oder eine Drogentherapie (wenn auch ein Krankheitswert festgestellt wird) eingeleitet werden, um die Sperrfrist zu nutzen und um die nötigen Nachweise zu bekommen. 

Dipl.-Psych. Andreas W. Beisner
Verkehrspsychologe
Sucht- und Psychotherapeut

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