MPU wegen Alkohol - über 1,6 Promille

Sie sind ein Ersttäter, d.h., sie sind erstmalig mit einer Trunkenheitsfahrt aufgefallen in der Regel mit über 1,6 %, sie sind ein Wiederholungstäter oder sie sind alkoholkrank bzw. abhängig, verlieren sie also keine Zeit ihre Probleme in den Griff zu bekommen.

Sie sind erstmaligl aufgefallen und ihr Konsum liegt zw. 1,6% - 2,0%, dann kommen sie unter gewissen Umständen mit einem kontrollierten Trinken weiter

Sie haben über 2,0% Promille, dann brauchen sie vermutlich medizinisch-psychologische Nachweise, welche, muss in einem individuellen Gespräch erarbeitet werden

Sie haben über 2,0% und sogar über 2,5% dann brauchen sie vermutlich auch forensische Nachweise (Leberwerte reichen hier nicht mehr aus).

Lassen sie sich auf jeden Fall von einem  Verkehrspsychologen (sollte immer ein Dipl.-Psychologe sein) beraten, da sie unter Umständen Jahre auf ihre Fahrerlaubnis dann warten müssen, wenn sie wichtige Nachweise nicht erbringen.

Dipl.-Psych. & Vehrkehrstherapeut

Andreas W. Beisner

0171-3680172

 

Dipl.-Psych. Andreas W. Beisner
Verkehrspsychologe
Sucht- und Psychotherapeut

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Gutachten-Diagnostik-Therapie

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